Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
1- Bei diesem Vertrag handelt es sich um die saisonale Vermietung einer möblierten Touristenunterkunft.
2- Die Vertragslaufzeit ist auf einen festgelegten Zeitraum angelegt, der Mieter darf unter keinen Umständen auf dem Gelände bleiben.
3- Gemäß Artikel L121-21-8 des Verbraucherschutzgesetzes besteht bei der Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen mit Ausnahme von Wohnunterkünften kein Widerrufsrecht.
4- Stornierung durch den Mieter: Jede Stornierung muss per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse von SARL La Raberie mitgeteilt werden.
a) Vor der Ankunft in der Unterkunft: Die Kaution bleibt Eigentum des Eigentümers. Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Einzugsdatum in das Ferienhaus, wird der Restbetrag der Miete fällig.
b) Erscheint der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Bezugstermin, wird der Vertrag nichtig und der Eigentümer verfügt über die Unterkunft. Der Restbetrag der vereinbarten Rate muss vom Mieter bezahlt werden.
c) Verkürzt der Mieter seinen Aufenthalt, verbleibt der Restbetrag beim Eigentümer.
5- Stornierung durch den Eigentümer: Der Eigentümer erstattet dem Mieter alle gezahlten Beträge.
6- Kapazität: Dieser Vertrag basiert auf einer maximalen Kapazität von x Personen, abhängig von der gemieteten Unterkunft, und einem Maximum von 15 Personen.
Wenn die Anzahl der Überschreiten die Mieter die zulässige Kapazität, ist der Eigentümer berechtigt, die zusätzlichen Personen abzuweisen. Dies stellt einen Vertragsbruch auf Veranlassung des Mieters dar.
7- Inventar: Bei der Ankunft wird vom Eigentümer und vom Mieter ein Inventar erstellt. Der Sauberkeitszustand ist im Inventar der Einrichtungsgegenstände zu vermerken. Die Instandhaltung der Räumlichkeiten während der Mietzeit obliegt dem Mieter.
8- Kaution: Beim Betreten der Unterkunft ist eine Kaution in Höhe von 500 € zu hinterlegen. Diese Kaution wird Ihnen nach der Endinventur innerhalb einer Woche zurückerstattet, sofern keine Schäden festgestellt werden. Werden Schäden festgestellt, so haftet der Mieter hierfür und der Scheck wird abzüglich des Reparaturbetrages innerhalb eines Monats nach Durchführung der Reparatur zurückerstattet.
9- Verantwortlichkeiten: dieDer Mieter wird die Wohnung wie ein guter Vater nutzen und instand halten. Er sorgt für die Ruhe des Ortes und nutzt ihn entsprechend seiner Bestimmung . Keine Party mit Musik.
10- Verbot des Aufladens eines Fahrzeugs.
11- Versicherung: Der Mieter ist für alle auftretenden Schäden verantwortlich. Er ist verpflichtet, eine „Urlaubs""-Versicherung abzuschließen, die diese Risiken abdeckt.
Beim Betreten des Geländes wird ein Versicherungsnachweis verlangt.
12- Zuständiges Gericht: Im Streitfall ist ausschließlich das Gericht von Blois zuständig.